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Krankenhaus-Zusatzversicherung![]() Quelle: photocase.de
Ein gesetzlich Krankenversicherter kann sich mit einer Zusatzversicherung annähernd die gleichen Leistungen sichern wie Privatpatienten. Die Zusatzversicherung beinhaltet folgende Leistungen:
Die Behandlungsgebühren des Privatarztes werden je nach Tarif bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung oder darüber hinaus übernommen. Der 3,5-fache Satz ist für die meisten Fälle völlig ausreichend. Nach Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherung kommt es nur sehr selten vor, dass ein Arzt eine Rechnung über diesen Höchstsatz hinaus stellt und wenn, dann müsste er diese Honorarforderung stichhaltig begründen und das Einverständnis des Patienten schriftlich einholen. Versichert ist immer eine bestimmte Person (also nicht wie in der gesetzlichen Kasse die ganze Familie). Die zu versichernde Person wird im Antrag bestimmt und im Versicherungsschein als solche explizit benannt. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge bei der Zusatzversicherung nicht nach dem Einkommen. Maßgeblich für die Höhe der Beiträge sind vielmehr das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand sowie der gewählte Leistungsumfang. Das bedeutet: Alte zahlen mehr als Junge und Kranke mehr als Gesunde. Wer es sich leisten kann, dem empfehlen die Finanztester der Stiftung Warentest, in eine günstige gesetzliche Krankenkasse zu wechseln und die gesparten Beiträge in eine Krankenhauszusatzversicherung zu investieren. Dadurch erhalten Versicherte einen soliden Grundschutz und - wenn sie denn ernsthaft krank werden - die Vorteile einer Chefarztbehandlung und Sie müssen nicht in Mehrbettzimmern unterkommen. Wer wissen will, welche Zusatzversicherung für seine Situation (Geschlecht, Eintrittsalter, Extrawünsche) die günstigste ist, kann sich von der Stiftung Warentest (für ca. 15 Euro) eine individuelle Computerauswertung machen lassen. Bevor eine private Krankenversicherung einen Vertrag abschließt, wird sie sich genau über den Gesundheitszustand des Antragstellers informieren. Man sollte bei der Beantwortung dieser Gesundheitsfragen immer ehrlich sein und auch nichts verschweigen. Denn mit der Unterschrift unter den Vertrag entbindet man in aller Regel die behandelnden Ärzte für die Vergangenheit und die Zukunft gegenüber dem Krankenversicherer von Ihrer Schweigepflicht. Die privaten Versicherer sind nicht verpflichtet, Angaben zum Gesundheitszustand schon bei der Antragstellung auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Auch eine ärztliche Untersuchung befreit den Antragsteller nicht von seiner Verpflichtung, alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Oft überprüfen die Versicherer die Angaben zur Gesundheit erst, wenn ein kostspieliger Versicherungsfall eingetreten ist. Sie verfolgen dann die Krankengeschichte des Betroffenen weit zurück. Wenn sie dann verschwiegene Vorerkrankungen entdecken, erhält der Versicherte ausgerechnet dann, wenn er schwer erkrankt ist, keine Leistungen. Er kann unter Umständen gekündigt werden und verliert damit seinen Versicherungsschutz vollständig. Krankenhaus-Zusatzversicherung Tarifrechner |
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