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Organlebendspende
Im Bereich der Lebendspende werden in Deutschland strenge Gesetze angewandt, um einem verdeckten Organhandel entgegen zu wirken. Vor allem soll verhindert werden, dass Menschen aufgrund ihrer Armut dazu verführt werden, ihre eigenen Organe zu verkaufen. Voraussetzung für eine Lebendspende ist die gute Gesundheit des Spenders. Wer körperlich fit ist, übersteht den Verlust einer von zwei Nieren ohne größere Probleme und kommt auch mit einer verkleinerten Leber klar. Dennoch bedeutet eine Operation bei einem gesunden Menschen immer ein gewisses Risiko. Auch können Spätfolgen des Eingriffs im fortgeschrittenen Alter nicht ausgeschlossen werden. Gesetzliche GrundlagenDas Transplantationsgesetz (TPG) schafft einen detaillierten rechtlichen Rahmen für die Lebendspende. Es soll sicher stellen, dass die Spende freiwillig geschieht und weder auf der Basis von psychischem Druck noch finanzieller Entlohnung statt findet. Auch wird hier jeder Verdacht auf einen verdeckten Organhandel überprüft. Die Entscheidungsfreiheit des Spenders muss von einer unabhängigen Kommission geprüft werden, die ansonsten nichts mit der Behandlung zu tun hat. Weiterhin müssen die körperlichen Voraussetzungen des Spenders geprüft und die entsprechende Untersuchung dokumentiert werden. Außerdem muss der Spender nachweislich über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt werden. Spender und Organempfänger müssen sich vor der Transplantation bereit erklären, an allen erforderlichen Nachsorgemaßnahmen teilzunehmen. In Deutschland ist die Lebendorganspende nur als subsidiäre Maßnahme anerkannt. Das heißt, sie darf erst dann angewandt werden, wenn die Aussicht auf ein postmortales Spenderorgan (Organspende nach einem Hirntod) so gering ist, dass eine akute Lebensgefahr des Patienten droht. Was zahlt die Krankenkasse?Die Kosten für die Entnahme des Spenderorgans zahlt die Krankenkasse des Organempfängers. Auch alle Kosten für Nachsorgemaßnahmen, die im unmittelbaren Zusammenhang zur Transplantation stehen, werden von der Versicherung des Organempfängers beglichen. Allerdings haben Organspender keinen unbegrenzten Anspruch auf Ausgleichszahlungen durch die Krankenkasse des Empfängers. So werden gesundheitliche Spätfolgen der Organspende i.d.R. nicht mehr von dessen Versicherung gezahlt. Auch finanzielle Verluste infolge einer verminderten Erwerbsfähigkeit nach der Organspende liegen derzeit nicht mehr in der Pflicht der Krankenkasse des Empfängers. Über die Lücken im Versicherungsschutz des Organspenders wird jedoch derzeit stark diskutiert. Eine Enquete-Kommission hat für den Bundestag Empfehlungen erarbeitet, die Lebendorganspendern einen stärkeren Versicherungsschutz zubilligen sollen. TendenzenEs gibt immer wieder Bestrebungen, die Organspende-Gesetze zu erweitern. Etwa, indem der Kreis der spendeberechtigten Personen vergrößert wird oder gar eine Lebendorganspende gegen einen angemessenen finanziellen Ausgleich erlaubt ist. Die Möglichkeit, finanziell in Not geratene Menschen auf diese Weise zur Organspende zu verleiten, verbietet sich, wie bereits betont, aus humanitären Gründen. Solche, dem Organhandel gleichkommenden Praktiken werden in Deutschland strafverfolgt. Beteiligte Ärzte riskieren den Verlust ihrer Approbation und fünf Jahre Gefängnis. Bei den Angehörigen nimmt die Bereitschaft zur Lebendspende allerdings stetig zu. Was in Deutschland wohl v.a. daran liegt, dass zu wenig postmortale Spenderorgane zu haben sind. Weitere Informationen zum Thema Lebendorganspende erteilt die Stiftung Lebendspende, die auch das folgende Internetportal unterhält: |
Der Regenbogen Verein der Freunde und Förderer der Psychiatrischen Tagesklinik
Erthalstrasse 3A
Tel.: 0931- 85852
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