Ein IGeL stiftet Verwirrung
Patienten verunsichert: Welche individuellen Gesundheitsleistungen machen Sinn?
(djd). Wer für eine Reise in exotische Länder eine Malaria-Impfung benötigt, muss beim Arzt selbst den Geldbeutel zücken. Wer seine Tätowierung nicht mehr schön findet und sie entfernen lassen möchte, muss ebenfalls selbst zahlen. So weit, so logisch. Aber auch die Innendruckmessung der Augen, eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung während der Schwangerschaft oder die Messung der Knochendichte im Alter sind Behandlungen, die Mediziner anbieten, für die Patienten allerdings selbst aufkommen müssen. Sie alle zählen zu den individuellen Gesundheitsleistungen - kurz IGeL -, welche die gesetzliche Kasse nicht übernimmt.
Verbraucherschützer warnt vor nutzlosen Behandlungen
Wolfgang Schuldzinski, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: "Der IGeL-Dschungel ist mittlerweile undurchschaubar geworden. Neben den sinnvollen Zusatzleistungen versuchen einige Ärzte auch Leistungen zu verkaufen, die kaum bis keinen medizinischen Nutzen haben." So ist es nach Ansicht des Verbraucherschützers beispielsweise nicht sinnvoll, dass jeder Besucher einer Augenarztpraxis zu einer Messung des Augendrucks - zur Früherkennung des grünen Stars - aufgefordert wird. "Eine solche Glaukomvorsorge macht in der Regel erst nach dem 40. Lebensjahr Sinn."
Nicht unter Druck setzen lassen
Generell sollten sich Patienten nicht unter Druck setzen lassen. Wolfgang Schuldzinski: "Ein seriöser Arzt wird in einem persönlichen Gespräch aufklären, welche Vor- und Nachteile die Behandlung hat. Er wird auf die Kosten hinweisen und muss einen Vertrag vorlegen, den der Patient unterschreiben muss." Wer nach einem solchen Gespräch immer noch nicht weiß, ob die vom Arzt angebotene Leistung sinnvoll ist, kann sich von seiner Krankenkasse beraten lassen. Dazu Ina Sinicyn, Gruppenleiterin bei der Direktkrankenkasse BIG: "Es gibt keine IGeL-Leistung, die so nötig ist, dass man sie sofort in Anspruch nehmen muss - denn dann wäre es keine IGeL-Behandlung mehr". Information und Beratung gibt es unter www.big-direkt.de und unter der kostenlosen 24-Stunden-Hotline 0800-54565456.
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Keine Praxisgebühr bei IGeL
Wenn man beim Arzt ausschließlich eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch nimmt, fällt keine Praxisgebühr an. Denn, so die Logik, der Patient ist ja nicht als Kassenpatient da, sondern als Privatpatient. Und Privatpatienten zahlen keine Praxisgebühr.
Der Arzt muss für eine IGeL-Leistung eine ordentliche Rechnung schreiben, sie muss nach der Gebührenordnung für Privatpatienten ausgestellt werden. "Wenn man eine Quittung für das privat gezahlte Geld bekommt, kann man die Rechnung später auch bei der Steuer einreichen", so Ina Sinicyn, Gruppenleiterin bei der Direktkrankenkasse BIG.
Fitnesstraining ist weder IGeL- noch Kassenleistung, wird aber von vielen Krankenkassen über Bonusprogramme belohnt.
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