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Ihr Ja zur Organspende?
Medizinische Voraussetzungen für eine Organspende nach dem TodNur ein sehr geringer Prozentsatz von Menschen, die ihr Leben verlieren, kommen als Organspender überhaupt infrage. Voraussetzung für eine Entnahme intakter Organe ist, dass ein Hirntod vor dem Herzstillstand eintritt. Dies trifft auf ca. ein Prozent aller Todesfälle zu. Ein Hirntod kann z.B. Folge eines Unfalls mit schweren Kopfverletzungen oder schwerer Hirnblutungen sein. Der Verstorbene gleicht in etwa dem Zustand eines Enthaupteten, dessen Hirn vom Körper getrennt ist, dessen Vitalfunktionen, wie Herzschlag und bestimmte Reflexe, aber noch eine kurze Zeit weiter gehen. In einem solchen Fall können medizinische Geräte den Organismus noch eine kurze Zeit künstlich unterstützen und damit die Möglichkeit zur Organspende herstellen. Um die gesetzliche Grundlage zur Organspende zu geben, muss der Hirntod von zwei ärzten unabhängig voneinander fest gestellt werden. Beide dürfen nichts mit dem Spendeverfahren zu tun haben und auch keinem Arzt, der in die Behandlung involviert ist, unterstellt sein. Für die Diagnostizierung des Hirntodes ist die Einhaltung eines strengen Protokolls notwendig, das von der Bundesärztekammer erstellt wurde. Mediziner betonen, dass ein Irrtum oder ein absichtliches Fehlurteil nach diesem Verfahren absolut ausgeschlossen ist. Organtransplantationen erfordern schnelles Handeln. Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, einen Hirntod an die Organisation "Eurotransplant" zu melden. Diese kann dann einen geeigneten Empfänger vermitteln und den Organ-Transport (etwa mit dem Hubschrauber) organisieren. Die meisten Organverpflanzungen sind nur dann erfolgreich, wenn zwischen Ex- und Implantation nur wenige Stunden vergehen. Beim Herz z.B. sollte ein Zeitraum von 4 bis 6 Stunden eingehalten werden. Rechtliche Voraussetzungen für die OrganspendeDerzeit gilt in Deutschland das Transplantationsgesetz (TPG) von 1997. Dennoch stellt die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) fest, dass die Krankenhäuser noch längst nicht alle Möglichkeiten für Organspenden ausschöpfen. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, sich einen Organspendeausweis zu besorgen. Mit diesem kleinen Papier, das man selbst unterschrieben hat, legt man eindeutig fest, wie man zu dieser Sache steht. Ob Zustimmung oder Widerspruch, man hält seine Haltung zu dieser Angelegenheit fest. Man nimmt damit den Angehörigen eine unangenehme Entscheidung ab und gibt ärzten ggf. die Möglichkeit zum schnellen Handeln. Viele Menschen zögern dennoch, ihr Ja-Wort in einem solchen Ausweis festzuhalten. Sie fürchten, damit dem Missbrauch und der vorzeitigen Organentnahme freie Fahrt zu geben. Und wie gesagt, der Hirntod vor dem Herzstillstand macht nur ein Prozent aller Todesfälle aus. Man trifft mit dem Organspendeausweis also eine Regelung für einen Ausnahmefall. Eine Ausnahme allerdings, die einem anderen Menschen das Leben retten kann. Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Sie sich einen Organspende-Ausweis im PDF-Format herunterladen und gleich ausdrucken. Außerdem empfehlen wir folgenden Artikel, der von FOCUS online im Internet veröffentlicht wurde: Weitere Informationen bieten folgenden Internetadressen:http://www.transplantation-information.de/ |
Diabetes-Zentrum Waldeck-Frankenberg e.V.
Hufelandstrasse 18-20
Tel.: 05621- 703
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