Ihr Ja zur Organspende?

OrganspendeausweisDas Thema "freiwillige" Organspende ist ein heißes Eisen, und lässt die Emotionen schnell hohe Wellen schlagen. Wohl kaum ein medizinischer Tatbestand findet sich so oft als Stoff in abschreckenden Filmen und Kriminalstorys wieder.
Das hat sicher zum einen mit den außergewöhnlichen Umständen zu tun, die zu einer Organspende führen. Zum anderen aber auch mit ganz normalen ängsten, die durch Unwissenheit und falsche Vorstellungen geschürt werden. Im Folgenden stellen wir Informationen über das Organspendeverfahren in Deutschland zusammen zu stellen.
Dabei geht es ausschließlich um das brisante Thema der Organspende nach dem Tod (postmortale Spende). Zu Fragen der Lebendspende unter Verwandten lesen Sie bitte den entsprechenden Beitrag.

Medizinische Voraussetzungen für eine Organspende nach dem Tod

Nur ein sehr geringer Prozentsatz von Menschen, die ihr Leben verlieren, kommen als Organspender überhaupt infrage. Voraussetzung für eine Entnahme intakter Organe ist, dass ein Hirntod vor dem Herzstillstand eintritt. Dies trifft auf ca. ein Prozent aller Todesfälle zu.

Ein Hirntod kann z.B. Folge eines Unfalls mit schweren Kopfverletzungen oder schwerer Hirnblutungen sein. Der Verstorbene gleicht in etwa dem Zustand eines Enthaupteten, dessen Hirn vom Körper getrennt ist, dessen Vitalfunktionen, wie Herzschlag und bestimmte Reflexe, aber noch eine kurze Zeit weiter gehen. In einem solchen Fall können medizinische Geräte den Organismus noch eine kurze Zeit künstlich unterstützen und damit die Möglichkeit zur Organspende herstellen.

Um die gesetzliche Grundlage zur Organspende zu geben, muss der Hirntod von zwei ärzten unabhängig voneinander fest gestellt werden. Beide dürfen nichts mit dem Spendeverfahren zu tun haben und auch keinem Arzt, der in die Behandlung involviert ist, unterstellt sein. Für die Diagnostizierung des Hirntodes ist die Einhaltung eines strengen Protokolls notwendig, das von der Bundesärztekammer erstellt wurde. Mediziner betonen, dass ein Irrtum oder ein absichtliches Fehlurteil nach diesem Verfahren absolut ausgeschlossen ist.

Organtransplantationen erfordern schnelles Handeln. Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, einen Hirntod an die Organisation "Eurotransplant" zu melden. Diese kann dann einen geeigneten Empfänger vermitteln und den Organ-Transport (etwa mit dem Hubschrauber) organisieren. Die meisten Organverpflanzungen sind nur dann erfolgreich, wenn zwischen Ex- und Implantation nur wenige Stunden vergehen. Beim Herz z.B. sollte ein Zeitraum von 4 bis 6 Stunden eingehalten werden.

Rechtliche Voraussetzungen für die Organspende

Derzeit gilt in Deutschland das Transplantationsgesetz (TPG) von 1997.
Es beinhaltet zum einen die bereits genannten medizinischen Voraussetzungen. Grundlage der Spende ist der Gesamthirntod, der von zwei unabhängigen Spezialisten diagnostiziert werden muss.
Zum anderen wird eine Willensäußerung des Patienten im Rahmen einer "Erweiterten Zustimmungsäußerung" zur Voraussetzung gemacht. Das heißt, der Patient kann seine Zustimmung schriftlich aber auch mündlich erteilt haben. In der Praxis läuft es darauf hinaus, dass die Angehörigen nach dem vermutlichen Willen des Verstorbenen gefragt werden. Laut einer Umfrage geben knapp 80 Prozent der Bevölkerung an, sie würden im entsprechenden Fall ihre Organe zur Verfügung zu stellen. Ein Ergebnis, das Verwandte darin bestärkt, ihre Einwilligung zur Spende zu geben.

Dennoch stellt die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) fest, dass die Krankenhäuser noch längst nicht alle Möglichkeiten für Organspenden ausschöpfen.
Häufig versäumen sie es, einen Hirntod an "Eurotransplant" zu melden. Verständlicherweise scheuen viele Mediziner auch davor zurück, die Angehörigen, die gerade erst vom Tod eines Nahestehenden erfahren haben, mit der Frage nach einer Organspende zu konfrontieren.

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, sich einen Organspendeausweis zu besorgen. Mit diesem kleinen Papier, das man selbst unterschrieben hat, legt man eindeutig fest, wie man zu dieser Sache steht. Ob Zustimmung oder Widerspruch, man hält seine Haltung zu dieser Angelegenheit fest. Man nimmt damit den Angehörigen eine unangenehme Entscheidung ab und gibt ärzten ggf. die Möglichkeit zum schnellen Handeln.

Viele Menschen zögern dennoch, ihr Ja-Wort in einem solchen Ausweis festzuhalten. Sie fürchten, damit dem Missbrauch und der vorzeitigen Organentnahme freie Fahrt zu geben.
Dem widersprechen jedoch alle Regelungen im Zusammenhang mit dem TPG. Eine widerrechtliche bzw. verfrühte Organentnahme ist nach dem Diagnoseprotokoll für einen Hirntod nicht möglich, versichern ärzte. Vergehen gegen das TPG stehen darüber hinaus unter hoher Strafe.

Und wie gesagt, der Hirntod vor dem Herzstillstand macht nur ein Prozent aller Todesfälle aus. Man trifft mit dem Organspendeausweis also eine Regelung für einen Ausnahmefall. Eine Ausnahme allerdings, die einem anderen Menschen das Leben retten kann.

Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Sie sich einen Organspende-Ausweis im PDF-Format herunterladen und gleich ausdrucken.
http://www.bzga.de/

Außerdem empfehlen wir folgenden Artikel, der von FOCUS online im Internet veröffentlicht wurde:
http://www.focus.de/

Weitere Informationen bieten folgenden Internetadressen:

http://www.transplantation-information.de/
http://www.novartistransplantation.de/
http://www.vso.de/

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