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Vor der Entlassung![]() Quelle: aok.de Ärzte und Schwestern werden sich in Ihrem Interesse (und gerade heutzutage oft auch im Kosteninteresse des Krankenhauses) um den richtigen Zeitpunkt für Ihre Entlassung bemühen. Allzu verständlich ist es, dass Sie gerne so schnell wie möglich in Ihre gewohnte häusliche oder berufliche Umgebung zurück möchten. Die Dauer Ihres Klinikaufenthalts lässt sich allerdings nicht immer frühzeitig voraussagen, weil jeder Mensch anders auf die verschiedenen Behandlungen und Operationen reagiert. Deshalb sollten Sie ruhig immer wieder nach Ihrem Entlassungstermin fragen. Überlegen Sie noch einmal, ob für Sie alle Fragen zur Weiterbehandlung geklärt sind. Sollen Sie weiterhin Medikamente nehmen? Wissen Sie, wie viel Sie von den einzelnen Mitteln nehmen sollen, wie oft am Tag und wie lange? Die Klinikärzte können Ihnen in der Regel kein Rezept ausstellen, auch deshalb ist es meistens sinnvoll, schon bald nach der Entlassung den Hausarzt aufzusuchen. Der für Sie zuständige Klinikarzt wird Ihnen einen so genannten Kurzbrief mit ersten Informationen für Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt mitgeben. Ein ausführlicher Arztbrief wird meist ein paar Tage später mit der Post verschickt. Darin befinden sich die Untersuchungsergebnisse, Röntgenaufnahmen, Ultraschallbilder oder andere Dokumente, damit Ihre Behandlung möglichst lückenlos fortgesetzt werden kann. ![]() Quelle: aok.de Vielleicht haben Sie auch noch Fragen an die verschiedenen Ansprechpartner in der Klinik. Das könnte der Fall sein, wenn Sie noch mehr darüber erfahren möchten, worauf Sie in Zukunft bei Ihrer Ernährung besonders achten sollten oder welche Art von körperlicher Bewegung für Sie sinnvoll erscheint. Oder wenn Sie nicht wissen, ob Sie in der ersten Zeit ohne Hilfe zu Hause zurechtkommen. Vor Ihrer Abschlußvisite werfen Sie ruhig noch einmal einen Blick in den Schrank und in alle Schubladen. Vergewissern Sie sich, ob Sie Ihren Bademantel, die Pantoffeln, den Kulturbeutel und Ihr Handtuch eingepackt haben. Denken Sie u. U. auch an Ihre Wertsachen im Safe. Wenn Sie jedoch ohne Einwilligung der Ärzte vorzeitig entlassen werden wollen, müssen Sie meistens eine Erklärung unterschreiben, dass Sie auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko nach Hause gehen. Häusliche KrankenpflegeSelbst wenn Sie sich nach einer Operation alleine zu Hause nicht versorgen können und weiterhin ärztlich behandelt werden müssen, müssen Sie nicht unbedingt im Krankenhaus bleiben. Ihre Krankenkasse sorgt für Ihre nötige Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst. Den passenden Pflegedienst können Sie sich oft selbst aussuchen. Sie haben dabei die freie Wahl unter den Pflegediensten, mit denen Ihre Krankenkasse Verträge abgeschlossen hat. Oft empfiehlt der Arzt Pflegedienste, mit denen er häufiger zusammen arbeitet und gute Erfahrungen gemacht hat. Diese häusliche Krankenpflege ist auf maximal vier Wochen je Krankheitsfall begrenzt. In Ausnahmefällen kann die Zeit auch verlängert werden. Die Krankenkasse übernimmt meistens die Kosten für die häusliche Krankenpflege. Sie brauchen nur einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zzgl. 10 Euro je Rezept zu tragen. Die Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungen (abhängig vom Einkommen) angerechnet. Ihr behandelnder Arzt verordnet häusliche Krankenpflege, wenn sie medizinisch notwendig ist. Sie können die häusliche Krankenpflege beanspruchen, wenn Sie dadurch Ihren Krankenhausaufenthalt verkürzen können oder auch durch die häusliche Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sicherstellen, zum Beispiel indem bei einem Diabetiker durch Insulinspritzen der Blutzuckerspiegel konstant gehalten wird. Der Arzt berücksichtigt bei seiner Entscheidung, was der Patient oder in seinem Haushalt lebende Angehörige selbst zur Pflege und Genesung beitragen können. |
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